Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Landkreis Gießen

    Adresse

    Hausanschrift

    Riversplatz 1-9

    35394 Gießen

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 07 60

    35352 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 9390-0

    E-Mail: info@lkgi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Laubach - Fachbereich 30 - Planen, Bauen und Umwelt -

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 11

    35321 Laubach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 372
      • Bus: Linie Linie 74

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Bürgerservice:
    Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di.  14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    übrige Verwaltung:

    Mo. 08:00 Uhr  - 12:00 Uhr     14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr        14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr       14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Laubach

    Empfänger: Stadtkasse Laubach

    IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56

    BIC: HELADEF1LAU

    Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)