Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Über unseren Online-Mängelmelder können Sie uns alles mitteilen, was Ihnen in Gießen aufgefallen ist - z. B. einen „wilden“ Sperrmüllhaufen oder eine defekte Straßenlaterne.
Über unseren Online-Mängelmelder können Sie uns alles mitteilen, was Ihnen in Gießen aufgefallen ist - z. B. einen "wilden" Sperrmüllhaufen oder eine defekte Straßenlaterne.
Ansprechpartner
Tiefbauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Da unsere Mitarbeiter sich häufig im Außendienst befinden, empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung