Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
    99108020224000

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Hinweise für Reichelsheim (Odenwald): Spezielle Hinweise für Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

    Hier können Sie direkt beim Netzanbieter "e-Netz Südhessen" einen Mangel an der Straßenbeleuchtung melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 43

    64385 Reichelsheim (Odenwald)

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Reichelsheim informiert:

    Ab sofort persönliche Vorsprachen nur in Notfällen und nach vorheriger Anmeldung in der Gemeindeverwaltung Reichelsheim (Odenwald).
    Der Publikumsverkehr der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) wird so lange wie möglich aufrechterhalten.
    Allerdings sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Dazu können sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail mir ihren Ansprechpartnern in Verbindung setzen.
    Wer Unterlagen einreichen möchte, wird gebeten, den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude in der Bismarckstraße 43 oder den postalischen Weg zu nutzen. 

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Verkehrssicherheit, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenlampen, Lampen, Straßenbeleuchtung, Laternen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019