Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Hinweise für Schöneck: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schöneck
Zuständig für die Störung der Straßenbeleuchtung ist der Netzbetreiber EAM GmbH & Co. KG
Zuständig für die Störung der Straßenbeleuchtung ist der Netzbetreiber EAM GmbH & Co. KG
Ansprechpartner
Gemeinde Schöneck - Stadtentwicklung
Adresse
Postanschrift
Herrnhofstr. 7
Postfach
61137 Schöneck
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hans-Jürgen Merget
Formulare
Anzeigen von Mängeln
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung