Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Niederdorfelden - Abfall- und Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: Linie RB 34
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Bus: Linie MKK 31
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Bus: Linie MKK 24
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr Mittwoch 15:30-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung