Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadt Langenselbold - Bauen, Liegenschaft, Controlling
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 59
63501 Langenselbold
Öffnungszeiten
- Verwaltung
- Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
- Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
- Bürgerbüro
- Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
- Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
- Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung