Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Hinweise für Oberursel (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Oberursel
Das Online-Störungsportal der Syna bietet die Möglichkeit, Störungen schnell und unkompliziert zu melden. Hier gelangen Sie zum Portal .
Bei "Gefahr im Verzug" bitte die Hotline 0800 7962787 anrufen.
Das Online-Störungsportal der Syna bietet die Möglichkeit, Störungen schnell und unkompliziert zu melden. Hier gelangen Sie zum Portal .
Bei "Gefahr im Verzug" bitte die Hotline 0800 7962787 anrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Oberursel (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Oberursel
Syna GmbH
- Schützenbleiche 9-11
65929 Frankfurt a.M. - Telefon: 069 3107-2333
- Website: www.syna.de
Straßenlampe leuchtet nicht? Sie können diesen Hinweis direkt der Syna GmbH mitteilen. Das Servicetelefon der Syna GmbH 069 3107-2333 (Störungsnummer Strom) ist rund um die Uhr besetzt. Störungen können auch per E-Mail an tma@syna.de gemeldet werden.
Syna GmbH
- Schützenbleiche 9-11
65929 Frankfurt a.M. - Telefon: 069 3107-2333
- Website: www.syna.de
Straßenlampe leuchtet nicht? Sie können diesen Hinweis direkt der Syna GmbH mitteilen. Das Servicetelefon der Syna GmbH 069 3107-2333 (Störungsnummer Strom) ist rund um die Uhr besetzt. Störungen können auch per E-Mail an tma@syna.de gemeldet werden.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Für Oberursel (Taunus) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung