Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Glashütten im Taunus - Amt III - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Schloßborner Weg 2
61479 Glashütten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Termin nur nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06174 292-30
Telefon: 06174 292-31
Telefon: 06174 292-32
Telefon: 06174 292-33
Telefax: 06174 292-43
E-Mail: bauamt@gemeinde-glashuetten.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung