Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Gernsheim - Straßenbau

    Adresse

    Postanschrift

    Stadthausplatz 1

    Postfach

    64579 Gernsheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Laternen, Lampen, Straßenbeleuchtungsstörung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English