Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Hinweise für Büttelborn: Spezielle Hinweise für Gemeinde Büttelborn
Direkter Link zur Störungsmeldung für Straßenbeleuchtungen bei der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG):
Direkter Link zur Störungsmeldung für Straßenbeleuchtungen bei der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG):
Ansprechpartner
Gemeinde Büttelborn - Allg. Bauverwaltung, Orts- und Regionalplanung - Fachdienst 41
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Viktor Schmidt
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Besucheranschrift
Telefon mobil: 0170 9000510
Fax: 06152 1788-56
Telefon Festnetz: 06152 1788-54
Frau Bettina Dorschner
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherheit, Straßenbeleuchtungsstörung, Lampen, Laternen, Straßenlampen