Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Groß-Bieberau
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE58 5085 2651 0083 3039 25
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE86 5085 0150 0000 5482 00
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut:
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherheit, Straßenbeleuchtungsstörung, Lampen, Laternen, Straßenlampen