Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Babenhausen - Fachbereich IV Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 2
64832 Babenhausen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:30 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06073 602-0
E-Mail: klaeranlage@babenhausen.de
E-Mail: strassenbeitraege@babenhausen.de
E-Mail: tiefbau@babenhausen.de
Weitere Informationen
Unseren ebenerdigen Eingang finden Sie in der Badegasse. Von dort aus kommen Sie mit dem Aufzug in jedes Stockwerk.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung