Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
- Angelburg
- Bad Nauheim
- Bensheim
- Dieburg
- Dietzenbach
- Ehrenberg (Rhön)
- Eppertshausen
- Eschborn
- Freigericht
- Gründau
- Hanau
- Hasselroth
- Hattersheim am Main
- Heusenstamm
- Kelsterbach
- Knüllwald
- Lauterbach (Hessen)
- Lichtenfels
- Liederbach am Taunus
- Limburg a. d. Lahn
- Lohfelden
- Lorsch
- Michelstadt
- Mittenaar
- Nauheim
- Neu-Anspach
- Neuental
- Otzberg
- Pohlheim
- Raunheim
- Rödermark
- Rodgau
- Tann (Rhön)
- Viernheim
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Verkehrssicherheit, Laternen, Lampen, Straßenbeleuchtungsstörung