Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Niedenstein - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Obertor 8

    34305 Niedenstein

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die wesentlichen Aufgaben des Ordnungsamtes wurden dem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Habichtswald übertragen. Eigene Aufgaben sind nach wie vor: Straßenverkehr, Wildschäden, Anzeige Verbrennen pflanzlicher Abfälle, Straßenreinigung und Winterdienst

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Niedenstein - Stadtreinigung und Abfallsammelplätze

    Adresse

    Postanschrift

    Obertor 8

    34305 Niedenstein

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Grünabfallsammlung, Straßenreinigung, Winterdienst

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Niedenstein

    Adresse

    Postanschrift

    Obertor 8

    34305 Niedenstein

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr
    Mittwoch: 7:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Ratte, Hausratte, Wanderratte, Nagetier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)