Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Herbstein - Hauptamt, Ordnungsamt und Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    36358 Herbstein

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 13:30 bis 18:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06643 9600-0

    Fax: 06643 9600-20

    E-Mail: info@stadt-herbstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31

    BIC: HELADEF1FRI

    Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE98 5309 3200 0004 1096 19

    BIC: GENODE51ALS

    Bankinstitut: VR VerbundBank eG

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68

    BIC: GENODE51GRC

    Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Herbstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    36358 Herbstein

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hessenstraße
      Bus: Linie VB 5151

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 13:30 bis 18:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06643 9600-0

    Fax: 06643 9600-20

    E-Mail: info@stadt-herbstein.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Überweisung/Zahlschein
    • Lastschriftverfahren
    • Bargeldlose Zahlung
    • Bargeldzahlung
    • Überweisung
    • Lastschriftverfahren
    • SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE11 5185 0079 0375 1002 31

    BIC: HELADEF1FRI

    Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE98 5309 3200 0004 1096 19

    BIC: GENODE51ALS

    Bankinstitut: VR VerbundBank eG

    Stadt Herbstein

    Empfänger: Stadt Herbstein

    IBAN: DE17 5006 9146 0001 0070 68

    BIC: GENODE51GRC

    Bankinstitut: Volksbank eG Grebenhain

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Parkplätze im Bereich des Rathauses vorhanden


    Bezahlmöglichkeiten: Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.), SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.), Überweisung, Abbuchung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.), Lastschrift, Barzahlung

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 18.08.2025

    Stichwörter

    Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Wanderratte, Ratte, Nagetier, Hygiene, Hausratte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019