Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Hinweise für Marburg: Ratten melden

    Allgemeine Informationen

    Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten können und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt somit eine unumgängliche Daueraufgabe des Fachdienstes Gefahrenabwehr

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Wenn Gesundheitsschädlinge in Risikobereichen festgestellt werden, in denen Hygieneregelungen bestimmen, dass die Räumlichkeiten frei von Tieren allgemein oder von bestimmten Tierarten sein müssen, wie beispielsweise lebensmittelrelevante Bereiche, Gemeinschaftseinrichtungen oder Einrichtung zur Betreuung für Kinder und Jugendliche oder es bereits zu Erkrankungen gekommen ist, erfolgen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Fachbereich Gesundheit des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

    Informationen wie Sie eine Rattenbekämpfung richtig und sinnvoll durchführen erhalten sie jederzeit beim Fachdienst Gefahrenabwehr oder bei dem Gesundheitsamt Marburg.



    Allgemeine Informationen

    Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten können und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt somit eine unumgängliche Daueraufgabe des Fachdienstes Gefahrenabwehr

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Wenn Gesundheitsschädlinge in Risikobereichen festgestellt werden, in denen Hygieneregelungen bestimmen, dass die Räumlichkeiten frei von Tieren allgemein oder von bestimmten Tierarten sein müssen, wie beispielsweise lebensmittelrelevante Bereiche, Gemeinschaftseinrichtungen oder Einrichtung zur Betreuung für Kinder und Jugendliche oder es bereits zu Erkrankungen gekommen ist, erfolgen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Fachbereich Gesundheit des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

    Informationen wie Sie eine Rattenbekämpfung richtig und sinnvoll durchführen erhalten sie jederzeit beim Fachdienst Gefahrenabwehr oder bei dem Gesundheitsamt Marburg.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen. Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie • ein Gewerbe an-, ab oder ummelden • ein Gaststätte eröffnen • eine Spielhalle betreiben, • sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben • eine (Groß-) Veranstaltung anmelden • ein Volksfest oder einen Markt durchführen • den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen möchten. In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für • gefährliche Hunde • Schädlingsbefall • Feuerwerke • Abraum- und Brauchtumsfeuer • Straßenreinigung • Winterdienst • wilde Müllablagerungen. Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen. Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können. Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marburg: Ratten melden

    Die wirksamste Vorbeugemaßnahme gegen einen Rattenbefall ist das rattensichere Bauen, dass den Tieren den Zugang zu den von ihnen begehrten Objekten und Nahrungsquellen unmöglich macht. Dazu gehören vor allem Betonfundamente und ausbetonierte Stall- und Kellerräume.

    Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen einen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.

    Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost. Häufig ist auch eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich.

    Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig ebenfalls sehr hilfreich, einen Rattenbefall vorzubeugen.

    Die wirksamste Vorbeugemaßnahme gegen einen Rattenbefall ist das rattensichere Bauen, dass den Tieren den Zugang zu den von ihnen begehrten Objekten und Nahrungsquellen unmöglich macht. Dazu gehören vor allem Betonfundamente und ausbetonierte Stall- und Kellerräume.

    Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen einen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.

    Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost. Häufig ist auch eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich.

    Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig ebenfalls sehr hilfreich, einen Rattenbefall vorzubeugen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Ratte, Hausratte, Wanderratte, Nagetier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)