Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Hinweise für Marburg: Ratten melden
Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten können und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt somit eine unumgängliche Daueraufgabe des Fachdienstes Gefahrenabwehr
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Wenn Gesundheitsschädlinge in Risikobereichen festgestellt werden, in denen Hygieneregelungen bestimmen, dass die Räumlichkeiten frei von Tieren allgemein oder von bestimmten Tierarten sein müssen, wie beispielsweise lebensmittelrelevante Bereiche, Gemeinschaftseinrichtungen oder Einrichtung zur Betreuung für Kinder und Jugendliche oder es bereits zu Erkrankungen gekommen ist, erfolgen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Fachbereich Gesundheit des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Informationen wie Sie eine Rattenbekämpfung richtig und sinnvoll durchführen erhalten sie jederzeit beim Fachdienst Gefahrenabwehr oder bei dem Gesundheitsamt Marburg.
Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten können und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt somit eine unumgängliche Daueraufgabe des Fachdienstes Gefahrenabwehr
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Wenn Gesundheitsschädlinge in Risikobereichen festgestellt werden, in denen Hygieneregelungen bestimmen, dass die Räumlichkeiten frei von Tieren allgemein oder von bestimmten Tierarten sein müssen, wie beispielsweise lebensmittelrelevante Bereiche, Gemeinschaftseinrichtungen oder Einrichtung zur Betreuung für Kinder und Jugendliche oder es bereits zu Erkrankungen gekommen ist, erfolgen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Fachbereich Gesundheit des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Informationen wie Sie eine Rattenbekämpfung richtig und sinnvoll durchführen erhalten sie jederzeit beim Fachdienst Gefahrenabwehr oder bei dem Gesundheitsamt Marburg.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Szeder
Internet
Weitere Informationen
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Marburg: Ratten melden
Die wirksamste Vorbeugemaßnahme gegen einen Rattenbefall ist das rattensichere Bauen, dass den Tieren den Zugang zu den von ihnen begehrten Objekten und Nahrungsquellen unmöglich macht. Dazu gehören vor allem Betonfundamente und ausbetonierte Stall- und Kellerräume.
Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen einen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.
Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost. Häufig ist auch eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich.
Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig ebenfalls sehr hilfreich, einen Rattenbefall vorzubeugen.
Die wirksamste Vorbeugemaßnahme gegen einen Rattenbefall ist das rattensichere Bauen, dass den Tieren den Zugang zu den von ihnen begehrten Objekten und Nahrungsquellen unmöglich macht. Dazu gehören vor allem Betonfundamente und ausbetonierte Stall- und Kellerräume.
Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen einen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.
Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost. Häufig ist auch eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich.
Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig ebenfalls sehr hilfreich, einen Rattenbefall vorzubeugen.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Ratten melden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Ratte, Hausratte, Wanderratte, Nagetier