Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Laubach - Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk Laubach-Lich
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Lich
- Mo., Mi., Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- Di.: 07:30 - 16:00 Uhr
- Do.: 07:30 - 18:00 Uhr
- Sa.: 10:00 - 13:00 Uhr
übrige Verwaltung Lich
- Mo. bis Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
- Di.: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
- Do.: zus. 14:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindung
Stadtkasse Laubach
Empfänger: Stadtkasse Laubach
IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56
BIC: HELADEF1LAU
Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen
Weitere Informationen
Die Kommunen Laubach und Lich haben einen gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk mit Sitz in 35423 Lich, Unterstadt 1, gegründet. Dieser nimmt die genannten Aufgaben für die beiden Kommunen wahr.
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Ratte, Hausratte, Wanderratte, Nagetier