Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Ranstadt - Fachbereich Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Ranstadt - Fachbereich Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
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Internet
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hausratte, Nagetier, Nagetiere, Ungeziefer, Hygiene, Wanderratte, Ratten, Ratte