Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ranstadt - Fachbereich Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7a

    63691 Ranstadt

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten  

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06041 9617-1572

    Telefax: 06041 9617-1634

    E-Mail: buergerservice@ranstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Ranstadt - Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 15

    63691 Ranstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten  

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06041 9617-1574

    Telefax: 06041 9617-1632

    E-Mail: bauverwaltung@ranstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Hausratte, Nagetier, Nagetiere, Ungeziefer, Hygiene, Wanderratte, Ratten, Ratte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019