Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Rattenbekämpfung

    Bei Rattenbefall ist grundsätzlich immer der Grundstückseigentümer auf seinem Areal zuständig.

    Die Stadt Schwalbach am Taunus hat jedoch bereits seit vielen Jahren einen Pauschalvertrag mit einem staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer abgeschlossen, der auch eine Bürgerberatung und die Erstbegutachtung von privaten Grundstücken beinhaltet. Bei einem Rattenbefall erfolgt zudem einmalig eine kostenlose Belegung von Köderboxen. Diese Boxen sind allerdings von den privaten Eigentümern zur Verfügung zu stellen und können beispielweise in Baumärkten erworben werden.

    Bürgerinnen und Bürger können jederzeit einem Rattenbefall melden. Der beauftragte Schädlingsbekämpfer nimmt dann kurzfristig die kostenlose Erstberatung und Grundstücksbegehung vor.

    Bei Rattenbefall ist grundsätzlich immer der Grundstückseigentümer auf seinem Areal zuständig.

    Die Stadt Schwalbach am Taunus hat jedoch bereits seit vielen Jahren einen Pauschalvertrag mit einem staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer abgeschlossen, der auch eine Bürgerberatung und die Erstbegutachtung von privaten Grundstücken beinhaltet. Bei einem Rattenbefall erfolgt zudem einmalig eine kostenlose Belegung von Köderboxen. Diese Boxen sind allerdings von den privaten Eigentümern zur Verfügung zu stellen und können beispielweise in Baumärkten erworben werden.

    Bürgerinnen und Bürger können jederzeit einem Rattenbefall melden. Der beauftragte Schädlingsbekämpfer nimmt dann kurzfristig die kostenlose Erstberatung und Grundstücksbegehung vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalbach am Taunus - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Sämtliche Meldevorgänge und Passangelegenheiten werden durch das Einwohnerwesen erfasst und abgewickelt. Im Ordnungsamt werden allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben wahrgenommen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    Postfach 2710

    65824 Schwalbach am Taunus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 15:00 bis 18:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Ratte, Hausratte, Wanderratte, Nagetier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)