Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Hinweise für Oberursel (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Oberursel
Wenn Sie Ratten melden wollen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt: Tel.: 502-281oder per E-Mail ordnung@oberursel.de
Wenn Sie Ratten melden wollen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt: Tel.: 502-281oder per E-Mail ordnung@oberursel.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Straßenverkehrs- und Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1280
61402 Oberursel (Taunus)
Öffnungszeiten
Ihr Besuch im Rathaus
Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Johanna Leister
Besucheranschrift
Fax: +49 6171 502-7160
Telefon Festnetz: +49 6171 502-281
E-Mail: ordnung@oberursel.de
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ratte, Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Hausratte, Ratten, Wanderratte, Nagetier