Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Ratten melden (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)
Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten innerhalb des Stadtgebietes von Bad Homburg v.d.Höhe wenden Sie sich an den Betriebhof der Stadt unter der Rufnummer 06172 6775-61.
Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten innerhalb des Stadtgebietes von Bad Homburg v.d.Höhe wenden Sie sich an den Betriebhof der Stadt unter der Rufnummer 06172 6775-61.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe (Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Ratte, Hausratte, Wanderratte, Nagetier