Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Goddelau, Rathaus
Linien:- Bus: Linie 41, 42, 45, K62
- Regionalbahn: Linie 70
- S-Bahn: Linie S7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags bis freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
dienstags 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06158 181-0
E-Mail: info@riedstadt.de
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Ratte, Hausratte, Wanderratte, Nagetier