Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Betriebshof
Adresse
Postanschrift
Breslauer Straße 16
Postfach
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Betriebshof:
Montag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Hochbauprojekte, Liegenschaften + Tiefbau
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06257 990-0
E-Mail: bauamt@seeheim-jugenheim.de
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Gemeindewerke
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Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Manfred Bersin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 990-214
E-Mail: manfred.bersin@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 99044-214
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Ratten, Ratte, Hausratte, Wanderratte, Nagetier