Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Hinweise für Darmstadt: Ratten melden
- Grundstückseigentümer müssen beim Auftauchen von Ratten selbst einen Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger beauftragen.
- Mieter wenden sich zuerst an den Eigentümer bzw. Vermieter.
- Wenn der Verursacher nachweislich ein Dritter ist, oder bei Rattenfunden an öffentlichen Orten ist direkt das:
Bürger- und Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Bußgeldwesen
Luisenplatz 5 a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 - 13-2268
Fax: 06151 - 13-3722
E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de
- Ratten auf öffentlichen Grünflächen melden:
(z. B. Parks und Spielplätze)
Grünflächenamt
Technisches Stadthaus, Gebäude B
Bessunger Straße 125
Tel.: (06151) 13-2900
Fax: (06151) 13-2932
E-Mail: gruenflaechenamt@darmstadt.de
- Ratten im Kanal melden:
(Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation der Straßen)
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Telefon: (06151) 13-46 000
Fax: (06151) 13-46 393
E-Mail: ead@darmstadt.de
Homepage: ww.ead.darmstadt.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Informationen vom Gesundheitsamt Darmstadt zu Schädlingen
- Grundstückseigentümer müssen beim Auftauchen von Ratten selbst einen Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger beauftragen.
- Mieter wenden sich zuerst an den Eigentümer bzw. Vermieter.
- Wenn der Verursacher nachweislich ein Dritter ist, oder bei Rattenfunden an öffentlichen Orten ist direkt das:
Bürger- und Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Bußgeldwesen
Luisenplatz 5 a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 - 13-2268
Fax: 06151 - 13-3722
E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de
- Ratten auf öffentlichen Grünflächen melden:
(z. B. Parks und Spielplätze)
Grünflächenamt
Technisches Stadthaus, Gebäude B
Bessunger Straße 125
Tel.: (06151) 13-2900
Fax: (06151) 13-2932
E-Mail: gruenflaechenamt@darmstadt.de
- Ratten im Kanal melden:
(Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation der Straßen)
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Telefon: (06151) 13-46 000
Fax: (06151) 13-46 393
E-Mail: ead@darmstadt.de
Homepage: ww.ead.darmstadt.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Informationen vom Gesundheitsamt Darmstadt zu Schädlingen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06151 132284
Telefon: 06151 133961
Telefax: 06151 13473722
E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de
Internet
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ratte, Hygiene, Nagetiere, Ungeziefer, Hausratte, Ratten, Wanderratte, Nagetier