Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift

    Beschreibung

    Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Zuständigkeiten

    Die Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.

    Zwischenzeitlich erfolgter Umzug

    Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.

    EU-ausländischer Führerschein

    Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.

    Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde .

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Jahnstraße 4

    35066 Frankenberg (Eder)

    Postanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Tanja Gathmann
      Postanschrift

      Jahnstraße 4

      35066 Frankenberg (Eder)

      Telefon Festnetz: 05631 954-1616

      E-Mail: tanja.gathmann@lkwafkb.de

    • Ralf Maurer
      Postanschrift

      Jahnstraße 4

      35066 Frankenberg (Eder)

      Telefon Festnetz: 05631 954-1614

      E-Mail: ralf.maurer@lkwafkb.de

    • Alexandra Peyker
      Postanschrift

      Südring 2

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-2110

      E-Mail: alexandra.peyker@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerscheinverlust, Führerscheindiebstahl, Ersatzführerschein, Fahrerlaubnisbehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de