Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift
Beschreibung
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Zuständigkeiten
Die Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.
Zwischenzeitlich erfolgter Umzug
Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.
EU-ausländischer Führerschein
Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.
Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde .
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde Hauptstelle Marburg:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Jeden ersten und dritten Samstag im Monat: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ausgenommen an Feiertagen)
Folgende Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde werden an den Samstagen nicht angeboten:
- Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- Verlängerung und Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach Entzug oder Verzicht
- Wiederzuerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse nach Entzug oder Verzicht
Diese Dienstleistungen können nur während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr erfolgen.
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde der Außenstelle Biedenkopf:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
___________________________________________________
WICHTIGER HINWEIS:
- Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie in Marburg und Biedenkopf Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ersatzführerschein, Führerscheindiebstahl, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinverlust