• Mühltal (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift

Beschreibung

Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Zuständigkeiten

Die Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.

Zwischenzeitlich erfolgter Umzug

Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.

EU-ausländischer Führerschein

Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.

Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde .

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.5 Bürgerservice II - Fahrerlaubnis

Adresse

Hausanschrift

Jägertorstraße 207

Postfach

64289 Darmstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Albinistraße 23

64807 Dieburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Kontakt ausschließlich über Fahrerlaubnisbehoerde@ladadi.de oder 06151 8810 möglich (die Rufnummer 06151 8812482 ist nur für die Kfz-Zulassung)

Version

Technisch geändert am 05.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 18.12.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinverlust, Ersatzführerschein, Führerscheindiebstahl

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019