vorgesehen zum Löschen - Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift
    99108049012007

    Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift

    Beschreibung

    Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Zuständigkeiten

    Die Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.

    Zwischenzeitlich erfolgter Umzug

    Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.

    EU-ausländischer Führerschein

    Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.

    Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde .

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Sollten sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, muss zunächst der Papierführerschein umgetauscht werden. Dafür reichen sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins ein.

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Anträge können ausschließlich postalisch eingereicht werden. Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine bitte telefonisch anfragen.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    Hier kann ein Antrag auf Übersendung einer Karteikartenabschrift an die jetzt zuständige Führerscheinstelle beantragt werden.

    Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn seit der Ausstellung des letzten Führerscheins ein Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt erfolgt ist. Die Karteikartenabschrift wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen direkt an die zuständige Führerscheinstelle übersandt.

    Sollten sie in einem der nachfolgenden Landkreise wohnen, benötigen sie KEINE Karteikartenabschrift, da diese Behörden elektronischen Zugriff auf unsere Führerscheindaten besitzen:

    • Kreis Bergstraße
    • Kreis Groß-Gerau
    • Lahn-Dill-Kreis
    • Main-Kinzig-Kreis
    • Main-Taunus-Kreis
    • Odenwaldkreis
    • Rheingau-Taunus-Kreis

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ersatzführerschein, Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinverlust, Fahrerlaubnis, Führerscheindiebstahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019