Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
Beschreibung
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.
Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweis:
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.
Zuständige Straßenbaubehörde ist
- für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement; - für die Kreisstraßen in der Regel:
in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat; - für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Breitscheid
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo + Di + Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Do: zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Amanda Venter
Herr Thiemo Kaiser
Hausanschrift
Fax: 02777 9133-26
Telefon Festnetz: 02777 9133-21
E-Mail: Ordnung@gemeinde-breitscheid.de
Frau Bianka Rupp
Hausanschrift
E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de
Fax: 02777 9133-26
Telefon Festnetz: 02777 9133-11
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Breitscheid
Empfänger: Gemeinde Breitscheid
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Bürgerservice / Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo + Di + Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Do: zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Kontakt
Telefon: 02777 9133-11
Telefax: 02777 9133-26
E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de
E-Mail: ordnung@gemeinde-breitscheid.de
Kontaktperson
Frau Bianka Rupp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02777 9133-11
E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de
Fax: 02777 9133-26
Frau Amanda Venter
Hausanschrift
E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de
Telefon Festnetz: 02777 9133-18
Fax: 02777 9133-26
Herr Thiemo Kaiser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02777 9133-21
E-Mail: Ordnung@gemeinde-breitscheid.de
Fax: 02777 9133-26
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Lastschriftverfahren, Paypal, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Breitscheid
Empfänger: Gemeinde Breitscheid
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Ampelstörung, Verkehrszeichen, Schilder, Ampeln, Störung von Verkehrszeichen, Bahnübergangsstörung, Verkehrseinrichtungen, Verkehrsschilder, Störung von Verkehrseinrichtungen