Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
Beschreibung
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.
Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweis:
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.
Zuständige Straßenbaubehörde ist
- für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement; - für die Kreisstraßen in der Regel:
in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat; - für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Aktuelles
Das Ordnungsamt ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung innerhalb einer Gemeinde zuständig. Hier können Sie Verbrennungen pflanzlicher Abfälle oder Lagerfeuer anmelden, Straßensperrungen und das Aufstellen von Container genehmigen oder Parkausweise ausstellen lassen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6185 180050
Telefon: +49 6185 180010
Telefax: 06185 180067
E-Mail: c.marra@hammersbach.de
E-Mail: p.heinz@hammersbach.de
Main-Kinzig-Kreis
Adresse
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Verkehrszeichen, Verkehrsschilder, Ampeln, Störung von Verkehrszeichen, Bahnübergangsstörung, Ampelstörung, Verkehrseinrichtungen, Störung von Verkehrseinrichtungen, Schilder