Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
Beschreibung
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.
Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweis:
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.
Zuständige Straßenbaubehörde ist
- für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement; - für die Kreisstraßen in der Regel:
in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat; - für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.
Ansprechpartner
FD 30-1 - Verkehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Kontakt
Telefon: 06206 935-271
Telefax: 06206 935-330
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
FD 30-2 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Römerstraße 102
Postfach
68623 Lampertheim
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Rathaus-Service
- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
Stadtverwaltung Lampertheim - FB 30 (Verkehr, Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Postanschrift
Römerstraße 102
Postfach
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Rathaus-Service
- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06206 935-271
Telefax: 06206 935-330
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
Stichwörter
Ordnungsamt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Ampelstörung, Verkehrszeichen, Schilder, Ampeln, Störung von Verkehrszeichen, Bahnübergangsstörung, Verkehrseinrichtungen, Verkehrsschilder, Störung von Verkehrseinrichtungen