Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden

    Beschreibung

    Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

    Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen"

    Hinweis:

    Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.

    Zuständige Straßenbaubehörde ist

    • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
      Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement;
    • für die Kreisstraßen in der Regel:
      in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
    • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
      der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Ist ein vorhandenes Verkehrszeichen defekt oder ist z. B. eine Bodenmarkierung nicht mehr zu sehen, ist das Amt für Straßenbau- und Erschließung zuständig. Für das Setzen von Pollern ist grundsätzlich zunächst das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig. Störungen an Ampelanlagen können beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Auch die Neubeantragung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen, erfolgt über das Straßenverkehrsamt.
    Ist ein vorhandenes Verkehrszeichen defekt oder ist z. B. eine Bodenmarkierung nicht mehr zu sehen, ist das Amt für Straßenbau- und Erschließung zuständig. Für das Setzen von Pollern ist grundsätzlich zunächst das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig. Störungen an Ampelanlagen können beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Auch die Neubeantragung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen, erfolgt über das Straßenverkehrsamt.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden

    Ist ein vorhandenes Verkehrszeichen defekt oder ist z. B. eine Bodenmarkierung nicht mehr zu sehen, ist das Amt für Straßenbau- und Erschließung zuständig. Für das Setzen von Pollern ist grundsätzlich zunächst das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig. Störungen an Ampelanlagen können beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Auch die Neubeantragung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen, erfolgt über das Straßenverkehrsamt.
    Ist ein vorhandenes Verkehrszeichen defekt oder ist z. B. eine Bodenmarkierung nicht mehr zu sehen, ist das Amt für Straßenbau- und Erschließung zuständig. Für das Setzen von Pollern ist grundsätzlich zunächst das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig. Störungen an Ampelanlagen können beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Auch die Neubeantragung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen, erfolgt über das Straßenverkehrsamt.

    Ansprechpartner

    Amt für Straßenbau und Erschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Adam-Riese-Straße 25

    60327 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sondernutzung von Straßenraum:

    Telefonische Sprechzeiten:

    Mo + Di 13:00 - 15:00 Uhr

    Do + Fr 9:00 - 12:00 Uhr

    Zu den genannten Zeiten ist es für Sie ungünstig zu telefonieren? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Telefonieren zu einem anderen Zeitpunkt.

    Sie möchten persönlich vorbeikommen? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen individuell einen Termin für Ihren Besuch bei uns.

    Übrige Bereiche des Amtes:
    Termine nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-33641(Servicetelefon allgemein)

    Telefon: +49 69 212-35451(Servicetelefon Sondernutzungen)

    Telefon: +49 69 212-38399(Hotline Straßenschäden Baubezirk Mitte / Süd)

    Telefon: +49 69 212-45680(Hotline Straßenschäden Baubezirk West)

    Telefon: +49 69 212-46926(Hotline Straßenschäden Baubezirk Nord / Ost)

    Telefon: +49 69 212-33299(Servicetelefon Gestattungen)

    E-Mail: amt_fuer_strassenbau_und_erschliessung@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 191

    60327 Frankfurt am Main

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin.

    Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt: 
    Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse  Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
    Genehmigungen von Baustellen und Umzügen  Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
    Planauskunft für verkehrstechnische Anlagen  Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr


    Hotline +49 69 212 44734: Mo - Do 07:30 - 15:00 Uhr, Fr 7:30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-44734

    Telefon: +49 69 212-36360(Verkehrssicherheitstelefon, Kurt-Schumacher-Str. 45)

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Schilder, Bahnübergangsstörung, Verkehrszeichen, Störung von Verkehrszeichen, Ampelstörung, Ampeln, Verkehrseinrichtungen, Verkehrsschilder, Störung von Verkehrseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019