Pass für Geringverdienende
Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben.
Beschreibung
Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,
- ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
- welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
- welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Ansprechpartner
Amt für Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05621 701-352
Telefon Festnetz: 05621 701-351
Fax: 05621 701-463
E-Mail: sozialamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Annette Lambertz (Amtsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-350
E-Mail: annette.lambertz@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701-463
Frau Jessica Witascheck (stellv. Amtsleiterin)
Frau Damaris Pielsticker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701334
E-Mail: damaris.pielsticker@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701463
Frau Sandra Röhner
Frau Julia Momber (Leitung Jugendhaus)
Herr Manuel Schmidt
Frau Marie Stingl
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bad-Homburg-Pass, Geringverdiener, Pass, Pass für Geringverdiener