Pass für Geringverdienende
Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben.
Beschreibung
Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,
- ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
- welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
- welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Sinn - Ordnungs- und Personenstandswesen (Fachbereich 2)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt am Rathaus
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1261
35761 Sinn
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag und Dienstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
- Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter www.gemeindesinn.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass für Geringverdiener, Pass, Bad-Homburg-Pass, Geringverdiener