Pass für Geringverdienende
Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben.
Beschreibung
Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.
Hinweise für Langen (Hessen): Spezialisierung der zentralen Leistung (8975275/RL00000049)
Einen Pass für Geringverdienende gibt es aktuell nicht in Langen (Hessen).
Einen Pass für Geringverdienende gibt es aktuell nicht in Langen (Hessen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,
- ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
- welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
- welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Ansprechpartner
Stadt Langen (Hessen)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: kostenlose Besucherparkplätze, teilweise mit Parkscheibe sind vorhanden.
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: 662
Linien:- Bus: Linie Rathaus
- Haltestelle: OF-73
Linien:- Bus: Linie Zimmerstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06103 203-0
Telefax: 06103 26302
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass für Geringverdiener, Pass, Bad-Homburg-Pass, Geringverdiener