Pass für Geringverdiener Erteilung
    99107027001000

    Pass für Geringverdienende

    Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben. 

    Beschreibung

    Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,

    • ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
    • welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
    • welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadtbüro Innenstadt

    Beschreibung

    Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

    Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.

    Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

    Sie erhalten außerdem:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
    • Lebensbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Untersuchungsberechtigungsscheine

    Wir nehmen entgegen

    • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
    • Fundsachen
    • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Wohngeld / Lastenzuschuss

    Sie können beantragen:

    • Auskunftssperren
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnisse
    • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

    Sie erhalten Antragsformulare für:

    • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Ehrenamtskarte
    • Elterngeld
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
    • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
    • Leistung für Bildung und Teilhabe
    • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

    Hinweis

    Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder bei zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.

    Die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main wird zum 01.05.2025 zwei Selbstbedienungsterminals für die Aufnahme von Lichtbildern in Betrieb nehmen. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes bei Vorsprache wird 6 Euro betragen.

    Alternativ besteht die Möglichkeit der Übermittlung eines bei einem Fotodienstleiter erstellten digitalen Lichtbildes über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Sie erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen. Über diesen Code wird das Lichtbild direkt aus der Cloud abgerufen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 9

    65428 Rüsselsheim am Main

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06142 832940

    Fax: 06142 832949

    E-Mail: buergerservice@ruesselsheim.de

    Stichwörter

    Stadtbüro

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung - Allgemeine Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06152 989-84047

    Fax: 06152 989-99669

    E-Mail: soz-gsig@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Rüsselsheim-Pass (Pass für Geringverdienende)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass für Geringverdiener, Geringverdiener, Pass, Bad-Homburg-Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019