Pass für Geringverdienende
Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben.
Beschreibung
Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,
- ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
- welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
- welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Ansprechpartner
Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 832840
E-Mail: wohnungswesen@ruesselsheim.de
Stichwörter
Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Wohngeldbehörde
Landkreis Groß-Gerau - Allgemeine Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-84047
Internet
Formulare
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Rüsselsheim-Pass (Pass für Geringverdienende)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass für Geringverdiener, Pass, Bad-Homburg-Pass, Geringverdiener