Pass für Geringverdiener Erteilung

    Pass für Geringverdienende

    Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben. 

    Beschreibung

    Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen "Pass für Geringverdienende (z. B. "Frankfurt-Pass) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,

    • ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
    • welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
    • welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Alsbach-Hähnlein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bickenbacher Straße 6

    64665 Alsbach-Hähnlein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass für Geringverdiener, Pass, Bad-Homburg-Pass, Geringverdiener

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de