Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Wehretal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Platz der Normandie
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 11:45 Uhr
Hinweis:
Im Fachbereich 2 gelten folgende Öffnungszeiten !
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:45 Uhr (nur mit Termin !)
Freitag 08:30 - 11:45 Uhr (nur mit Termin !)
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Sind Sie Rollstuhlfahrer oder gehbehindert, wenden Sie sich vor dem Besuch der Verwaltung an die zuständigen Mitarbeiter.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl