Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Haupt- & Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herrn Christoph Heiser (Amtsleiter)
Frau Andrea Wille
Frau Andrea Kurzrock
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-111
Fax: 05621 701-461
E-Mail: andrea.kurzrock@bad-wildungen.de
Herr Karlheinz Kohl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-491
Fax: 05621 701-461
E-Mail: karl-heinz.kohl@bad-wildungen.de
Frau Monika Volke
Herr Bernd Waid
Frau Sandra Pöppel
Frau Laura Müller
Herr Marvin Rohde
Frau Annika Bretag
Postanschrift
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Telefon Festnetz: 05621 701111
E-Mail: annika.bretag@bad-wildungen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Stimmzettel, Wahllokal, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Europawahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Ehrenamt, Landtagswahl