Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Körle - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Körle
Linien:- Regionalbahn: Linie RT5
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch: vormittags geschlossen 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit
Gemeinde Körle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Körle
Linien:- Regionalbahn: Linie RT5
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch: vormittags geschlossen 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, Bezahlsysteme, Rechnung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Körle
Empfänger: Gemeinde Körle
IBAN: DE08 5206 2601 0002 8066 73
BIC:
Bankinstitut: VR-Bank Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Für Behinderte ist eine Klingel / Sprechanlage angebracht.
Bezahlmöglichkeiten: Some(girocard (Die Girocard, umgangssprachlich auch als Girokarte bezeichnet, wurde vom Zentralen Kreditausschuss gegründet.)), Some(Lastschrift), Some(Rechnung), Some(ePayment), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Barzahlung)
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG) - Geltung des Bundeswahlgesetzes
- § 9 Bundeswahlgesetz - Bildung der Wahlorgane
- § 10 Bundeswahlgesetz - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 11 Bundeswahlgesetz - Ehrenämter
- § 6 Bundeswahlordnung (BWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 7 Bundeswahlordnung (BWO) - Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
- § 8 Bundeswahlordnung (BWO) - Beweglicher Wahlvorstand
- § 9 Bundeswahlordnung (BWO) - Ehrenämter
- § 15 Landeswahlgesetz (LWG) - Bildung der Wahlorgane
- § 16 Landeswahlgesetz (LWG) - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 17 Landeswahlgesetz (LWG) - Übernahme von Wahlehrenämtern
- § 22 Landeswahlordnung (LWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 23 Landeswahlordnung (LWO) - Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
- § 24 Landeswahlordnung (LWO) - Beweglicher Wahlvorstand
- § 25 Landeswahlordnung (LWO) - Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
- § 26 Landeswahlordnung (LWO) - Ehrenämter
- § 6 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Wahlvorsteher, Wahlvorstand
- § 6a Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 6b Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Ehrenämter
- § 4 Kommunalwahlordnung (KWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand, Briefwahlvorstände
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 31.01.2025
Stichwörter
Landtagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Ehrenamt, Stimmzettel, Bundestagswahl, Kommunalwahl, Europawahl, Wahllokal