Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Hungen
Adresse
Postanschrift
Kaiserstraße 7
35410 Hungen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Stadt Hungen - Zentrale Dienste
Adresse
Postanschrift
Kaiserstraße 7
35410 Hungen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Bathge
Stadt Hungen - Allgemeine Verwaltung
Adresse
Postanschrift
Kaiserstraße 7
35410 Hungen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl