Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Grünberg - FD III.V Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo.-Di. 8.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do.-Fr. 8.00-12.00 Uhr
Do. 14.00-18.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06401 804-0
E-Mail: wahlen@gruenberg.de
Kontaktperson
Herr Benjamin Weitzel
Herr Marco Puchowski
Stadt Grünberg - FB III Bürgerservice und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 06401 804-0
Telefax: 06401 804-103
Kontaktperson
Herr Marco Puchowski
Herr Benjamin Weitzel
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl