Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Rockenberg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. 08:00 bis 12:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:00 Uhr
Do. 08:00 bis 12:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06033 9639-14
Telefax: 06033 9639-10
E-Mail: felix.wirth@rockenberg.de
E-Mail: katja.weil@rockenberg.de
Kontaktperson
Frau Katja Weil (Verwaltungsangestellte)
Herr Felix Wirth (Verwaltungsangestellter)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Kommunalwahl, Wahllokal, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Wahlleiter, Ehrenamt, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl, Stimmzettel