Wahlhelfer
Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online oder Anfrage telefonisch zu den Öffnungszeiten
Wie?
- Online-Service
- Telefonische Anfrage
- 06106 693-1332
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Angaben zur Person zur Identifizierung
- Als Wahlhelfer muss man selbst wahlberechtigt sein.
- Allgemeine Infos finden Sie im Wahllexikon
Weitere Infos und Konditionen zur Landtagswahl
- Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet
- Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beginnen um 7.30 Uhr und bleiben so lange vor Ort, bis die Wahl ausgezählt ist.
- Es wird zwischen 7:30 und 18 Uhr in zwei Schichten gearbeitet
- Zur anschließenden Auszählung selbst müssen alle anwesend sein.
- Für das Engagement erhalten die Wahlhelfenden ein sogenanntes Erfrischungsgeld von 60 Euro
Kosten?
- kostenlos
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienst
Wahlhelfenden Bereitschaftserklärung (Wahlhelfer Anmeldung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Fachbereich Bürgerservice und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06106 693-0
Fax: 06106 693-2008
E-Mail: buergerservice@rodgau.de
E-Mail: wahlen@rodgau.de
Weitere Informationen
Der Fachbereich Bürgerservice und Wahlen ist für alle Pass- und Meldeangelegenheiten, Gewerbe Ab- und Anmeldungen sowie Auskünfte zuständig.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Auskünfte (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepässe)
- Meldevorgänge
- Anmeldungen und Abmeldungen von Gewerbe
- Sonstiges (Beglaubigungen, Führerscheinanträge, Fischereischeine)
- Online-Terminvereinbarung für den Bürgerservice im Rathaus Online-Terminvereinbarung
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG) - Geltung des Bundeswahlgesetzes
- § 9 Bundeswahlgesetz - Bildung der Wahlorgane
- § 10 Bundeswahlgesetz - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 11 Bundeswahlgesetz - Ehrenämter
- § 6 Bundeswahlordnung (BWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 7 Bundeswahlordnung (BWO) - Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
- § 8 Bundeswahlordnung (BWO) - Beweglicher Wahlvorstand
- § 9 Bundeswahlordnung (BWO) - Ehrenämter
- § 15 Landeswahlgesetz (LWG) - Bildung der Wahlorgane
- § 16 Landeswahlgesetz (LWG) - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 17 Landeswahlgesetz (LWG) - Übernahme von Wahlehrenämtern
- § 22 Landeswahlordnung (LWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 23 Landeswahlordnung (LWO) - Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
- § 24 Landeswahlordnung (LWO) - Beweglicher Wahlvorstand
- § 25 Landeswahlordnung (LWO) - Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
- § 26 Landeswahlordnung (LWO) - Ehrenämter
- § 6 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Wahlvorsteher, Wahlvorstand
- § 6a Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 6b Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Ehrenämter
- § 4 Kommunalwahlordnung (KWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand, Briefwahlvorstände
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 31.01.2025
Stichwörter
Wahlhelfer, Wahllokal, Europawahl, Ehrenamt, Landtagswahl, Wahlleiter, Bundestagswahl, Wahlvorstand, Kommunalwahl, Stimmzettel