Wahlhelfer Verpflichtung
    99128008021000

    Wahlhelfer

    Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau

    Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

    Wann?

    Wie?

    Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Angaben zur Person zur Identifizierung
    • Als Wahlhelfer muss man selbst wahlberechtigt sein.
    • Allgemeine Infos finden Sie im Wahllexikon

    Weitere Infos und Konditionen zur Landtagswahl

    • Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet
    • Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beginnen um 7.30 Uhr und bleiben so lange vor Ort, bis die Wahl ausgezählt ist.
    • Es wird zwischen 7:30 und 18 Uhr in zwei Schichten gearbeitet
    • Zur anschließenden Auszählung selbst müssen alle anwesend sein.
    • Für das Engagement erhalten die Wahlhelfenden ein sogenanntes Erfrischungsgeld von 60 Euro

    Kosten?

    • kostenlos

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienst

    Wahlhelfenden Bereitschaftserklärung (Wahlhelfer Anmeldung)

    ID: L100001_419686439

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2025

    Technisch geändert am 26.06.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Fachbereich Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 15

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06106 693-0

    Fax: 06106 693-2008

    E-Mail: buergerservice@rodgau.de

    E-Mail: wahlen@rodgau.de

    Weitere Informationen

    Der Fachbereich Bürgerservice und Wahlen ist für alle Pass- und Meldeangelegenheiten, Gewerbe Ab- und Anmeldungen sowie Auskünfte zuständig. 

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Auskünfte (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
    • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepässe)
    • Meldevorgänge
    • Anmeldungen und Abmeldungen von Gewerbe
    • Sonstiges (Beglaubigungen, Führerscheinanträge, Fischereischeine)
    • Online-Terminvereinbarung für den Bürgerservice im Rathaus Online-Terminvereinbarung

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 31.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Stichwörter

    Wahlhelfer, Wahllokal, Europawahl, Ehrenamt, Landtagswahl, Wahlleiter, Bundestagswahl, Wahlvorstand, Kommunalwahl, Stimmzettel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019