Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Obertshausen - Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Barrierefrei nur im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,
sowie Terminvereinbarung nach Absprache
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Obertshausern - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat
IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Stadt Obertshausen - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat
IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69
BIC: HELADEF1SLS
Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt
Stichwörter
Ordnungsamt
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahlleiter, Europawahl, Wahlhelfer, Wahllokal, Bundestagswahl, Stimmzettel, Ehrenamt, Wahlvorstand, Landtagswahl, Kommunalwahl