Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Hinweise für Erbach: Wahlhelfer
Wahlamt Erbach
wahlen@erbach.de
Ansprechpartner
Stadt Erbach - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00
Sonstige Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: buergerservice@erbach.de
E-Mail: ordnungsamt@erbach.de
Kontaktperson
Frau Nadine Neumeuer
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 64-273
E-Mail: buergerservice@erbach.de
Frau Sabine Sommer
Postanschrift
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Telefon Festnetz: 06062 64-275
E-Mail: buergerservice@erbach.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahllokal, Europawahl, Wahlvorstand, Ehrenamt, Wahlleiter, Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Stimmzettel, Wahlhelfer