Wahlhelfer Verpflichtung
    99128008021000

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Breuberg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 2-4
    64747 Breuberg

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6163 709-0

    Fax: +49 6163 709-77

    E-Mail: standesamt@breuberg.de

    E-Mail: wahlen@breuberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 31.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008
    Technisch geändert am 04.02.2025

    Stichwörter

    Wahllokal, Wahlhelfer, Wahlleiter, Stimmzettel, Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl, Wahlvorstand, Ehrenamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019