Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Großkrotzenburg - Fachbereich 3 Ordnungsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 3
63538 Großkrotzenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter-/innen der Gemeindeverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag-Mittwoch u. Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Sollten Sie es einmal nicht schaffen, das Rathaus innerhalb der genannten Zeiten zu besuchen, können Sie jederzeit einen persönlichen Termin vereinbaren ! Anruf genügt !
Kontakt
Telefon: +49 6186 20090
E-Mail: Ordnungsamt@grosskrotzenburg.de
Kontaktperson
Frau Nicole Krämer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6186 2009230
E-Mail: Nicole.Kraemer@grosskrotzenburg.de
Fax: +49 6186 20095230
Frau Chiara Flotow
Postanschrift
Bahnhofstr. 3
63538 Großkrotzenburg
Telefon Festnetz: 06186 2009240
Gemeinde Großkrotzenburg - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstr. 3
Postfach
63538 Großkrotzenburg
Kontaktperson
Frau Nicole Krämer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6186 2009230
E-Mail: Nicole.Kraemer@grosskrotzenburg.de
Fax: +49 6186 20095230
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl