Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Brachttal - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
Postfach
63636 Brachttal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:30 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Laura Ritzke
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
63636 Brachttal
E-Mail: meldeamt@gemeinde-brachttal.de
Telefon Festnetz: 06053 6121-31
E-Mail: standesamt@gemeinde-brachttal.de
Frau Lena Weinand
Postanschrift
Wächtersbacher Straße 48
63636 Brachttal
Telefon Festnetz: 06053 6121-45
E-Mail: personalverwaltung@gemeinde-brachttal.de
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-brachttal.de
E-Mail: wahlen@gemeinde-brachttal.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Ehrenamt, Wahllokal, Bundestagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Landtagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Kommunalwahl