Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Neckarstr. 2

    64653 Lorsch

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 8:00 - 13:00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr (Nachmittags nur mit Termin)

    Di. 8:00 - 13:00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr (Nachmittags nur mit Termin)

    Mi. geschlossen

    Do. 7:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Jeden dritten Samstag im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Gilt nur für das Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neckarstraße 2

    64653 Lorsch

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Öffnungszeiten

    Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
    Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
    Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Gilt nur für das Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 31.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Stichwörter

    Landtagswahl, Wahlleiter, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Ehrenamt, Stimmzettel, Bundestagswahl, Kommunalwahl, Europawahl, Wahllokal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019